Gesetzliche Grundlagen
Grundsätze elementarer Bildung des Landes Brandenburg
Ziel der Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg ist es sicherzustellen, dass allen Kindern in den Tageseinrichtungen des Landes die erforderlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Die Grundsätze bestimmen thematisch gegliederte Bildungsbereiche, die den vorhandenen Bildungsfähigkeiten von Kindern entsprechen.
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTa-Gesetz)
Dies ist das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Bausteine für die pädagogische Arbeit in Horten
Diese Bausteine gehen im speziellen auf die Einrichtung Hort ein. Sie beschreiben neben Funktion der Einrichtung auch ihren spezifischen Stellenwert im Bildungssystem. Sie stellen die Bedarfe von Kindern im Grundschulalter in den Vordergrund und bieten eine Orientierung neben der Institution Schule. Daher bilden die Bausteine im Wesentlichen die Grundlage der Konzeptionsentwicklung von Horten in Brandenburg.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/ SGB VIII)
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen sowie positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen und zu erhalten. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII). Das KJHG (SGB VIII) definiert die Leistungsansprüche von jungen Menschen (Kinder, Jugendliche und Volljährige) sowie den Familien (Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte und Eltern).
Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung
und Grundschule (GOrBiKS)
GOrBiKS ermöglicht einen verbindlichen Rahmen für die pädagogische Arbeit in beiden Einrichtungsformen. So bildet er die Grundlage für ein gemeinsames Bildungsverständnis und gemeinsame Bildungsziele, um einen positiven Übergang von der Kita zur Schule und den Hort zu schaffen.